Richtlinie zur Zuteilung von Laptops
Allgemeine Grundsätze
Diese Richtlinie gilt für alle vier Fachhochschulen im Kanton Freiburg.
Die berechtigte Person erhält einen PC. Je nach Beruf, Abteilung oder Studiengang und sofern der direkte Vorgesetzte dies begründet, kann die Person einen Mac erhalten. Der direkte Vorgesetzte ist ein Verantwortlicher, entweder des Studiengangs, des Instituts, der Abteilung oder der Direktion.
Der Laptop bleibt Eigentum der Institution, ausser in dem speziellen Fall, dass die Person ihren Computer selbst kauft (siehe unten).
Der Lebenszyklus eines Computers muss gemäss den Regeln der IT-Abteilung respektiert werden.
Voraussetzungen für die Zuweisung eines Laptops
PAT (Verwaltungs- und technisches Personal):
Jede Person hat deas Recht auf einen Desktop-Computer. Eventuel kann Sie einen Laptop erhalten, wenn ihr direkter Vorgesetzter dies begründet. Der Lebenszyklus eines Computers muss gemäss den Regeln der IT-Abteilung respektiert werden.
PER (Lehrpersonal):
Aktivitätsrate von 50 % bis 100 %
Der Person wird ein Laptop zur Verfügung gestellt.
Aktivitätsrate von 10 % bis 49 %
Wenn die Dauer des Engagements mindestens ein Jahr und die Aktivitätsrate mindestens 10 % beträgt, kann die Schulleitung zwischen den Optionen a) und b) wählen.
a) Die Person kann bei der Schule beantragen, dass diese sich am Kauf eines Laptops beteiligt, der dem für die besetzte Stelle vorgesehenen Standard entspricht (siehe nächstes Kapitel) und dessen Kosten maximal CHF 2'000.- betragen. Der Beitrag der Schule richtet sich dabei nach dem Beschäftigungsgrad der Person.
Beispiel: Maschinenpreis: CHF 1.000 / Aktivitätsrate: 40 %
- Schulbeitrag: CHF 400.–
- Beitrag der Person: CHF 600.–
Der in diesem Zusammenhang verwendete Laptop gilt als BYOD-Gerät (Bring Your Own Device) und bleibt Eigentum der betroffenen Person. Um jedoch eine effiziente IT-Umgebung der HES-SO-Fribourg aufrechtzuerhalten, ist es unerlässlich, die Anweisungen (Equipment required according to your school and stream") bezüglich des Kaufs von Computergeräten zu befolgen.
(b) Die Schule stellt eine Typ-1-Maschine bereit (siehe Kapitel unten).
Für die besetzte Stelle vorgesehene Standards
Die Details zu den bereitgestellten Standards finden Sie in unserem Spezifikationen.
1. Verwaltungs- und technisches Personal (PAT):
Nutzen: Büroautomatisierung, Intranet, EDM, Standard-Geschäftsanwendungen.
2. Lehrer / Forscher
Nutze: Büroautomatisierung, Präsentationen, fortschrittlichere Software.
3. Technische / Laborkurse (HEIA-FR)
Verwendung: CAD, Simulation, Modellierung, intensive IDEs, virtuelle Maschinen.
4. Spezifische Arbeitsplätze
Nutzung: Grafikdesign, Multimedia, Data Science.
Version
| Version | 1.0 | Datum | 17.03.2026 |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich | HES-SO Fribourg | Freigegeben von | Jacques Genoud, Generaldirektor |
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