Kauf und Ersatz eines Mobiltelefons
Der Antrag auf Anschaffung oder Ersatz eines Mobiltelefons muss an die Geschäftsleitung unter Verwendung des Formulars gerichtet werden, das im Telefondienst verfügbar ist, einschließlich der Mitteilung des Vorgesetzten. Letztere müssen berücksichtigen, dass für die Ausführung der Spezifikationen ein Mobiltelefon verwendet werden muss.
Kriterien
Die Kriterien für den Erwerb eines Mobiltelefons sind wie folgt:
Funktion der Person | Management, Abteilungsleiter, Leiter Pipeline |
Muss erreichbar sein | Forschungsprojekte, nationale und internationale Zusammenarbeit, häufige Reisen |
Sicherheit | Muss in Bezug auf die Betriebssicherheit von technischen Anlagen erreichbar sein. |
Im Falle eines Funktions- oder Positionswechsels müssen diese Kriterien neu bewertet werden. Sind die Kriterien nicht mehr erfüllt, kann ein Abonnement gekündigt werden.
Telefon-Typen
Es stehen zwei Arten von Geräten zur Verfügung, je nachdem, ob Sie ein Mobiltelefon für Ihre Arbeit verwenden müssen:
- Zum Tätigen und Annehmen von Anrufen, ohne Internetzugang (Basis-Mobiltelefon).
- Um Anrufe zu tätigen und zu beantworten, auf Ihre E-Mails und das Internet zuzugreifen, einen SMS-Alarm, eine Fotofunktion, eine Speichererweiterungskarte (microSD-Typ) usw. zu haben. (Smartphone).
Für das Basis-Handy empfiehlt die IT-Abteilung ein einfaches Gerät. Der Kaufpreis darf CHF 50.00 nicht übersteigen. Diese Geräte werden in der Regel frühestens nach 3 Jahren erneuert.
Für das Smartphone empfiehlt die IT-Abteilung immer ein Gerät mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn Sie ein anderes Gerät kaufen, beteiligt sich die Schule an maximal CHF 600.00. Wenn Sie ein höherpreisiges Gerät wünschen, geht die Differenz zu Ihren Lasten. Für diese Geräte gibt es keinen automatischen Ersatz (siehe unten).
Die Smartphones werden mit einer Hülle und einer Fensterschutzfolie für CHF 50 (zusätzlich zum Betrag für das Handy) geliefert. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die IT-Abteilung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Auswahl eines Telefons helfen, das Ihren Anforderungen am besten entspricht.
Um Komplikationen und zusätzliche Kosten (z.B. durch unterschiedliche Betreiber und Abo-Bedingungen) zu vermeiden, ist es nicht möglich, ein privates Abo zu übernehmen. Die beiden von der IT-Abteilung empfohlenen Geräte sind jedoch mit zwei SIM-Kartensteckplätzen ausgestattet, mit denen Sie zwei Abonnements und Telefonnummern (geschäftlich und privat, Dual-SIM-Funktion) an einem Telefon verwenden können.
Ersetzen eines Smartphones
Die Lebensdauer eines Mobiltelefons sollte so weit wie möglich verlängert werden.
Ihnen wird ein Betrag von CHF 15.00 pro vollem Monat der Nutzung Ihres Smartphones gutgeschrieben, maximal CHF 800.00. Beim Kauf eines neuen Gerätes wird der volle Betrag abgebucht und das Guthaben mit CHF 0 initialisiert. Es kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Beispiel: Wenn Sie nach 1 Jahr (12 Monaten) ein neues Gerät für CHF 500.00 kaufen möchten, sollten Sie den Grundpreis abzüglich des Prämienbetrags (CHF 180.00) bezahlen, also CHF 320.00. Wenn Sie Ihr Smartphone nach 26 Monaten wechseln möchten, sollten Sie CHF 500.00 - CHF 390.00 = CHF 110.00 bezahlen.
Alle Geräte und Abonnements bleiben Eigentum der Schule und sind mit der Funktion verknüpft.
Der Preis des für die Berechnung verwendeten Telefons kann sich ändern; es ist möglich, dass der Lieferant den Preis zwischen dem Zeitpunkt der 1. Berechnung und dem Zeitpunkt der Lieferung ändert. Dieser Unterschied liegt in der Verantwortung des Telefonbenutzers.
Wenn der Mitarbeiter ausscheidet und nach 3 Jahren, wird das Telefon zurückgesetzt und kostenlos gespendet, wenn der Mitarbeiter geht (Hygiene).
Verlust, Bruch, Defekt oder Diebstahl eines Gerätes
Im Falle von Diebstahl, Bruch, Defekt oder Verlust Ihres Gerätes entscheidet die Geschäftsleitung über Ihren Anteil.
Im Falle eines Bruchs oder eines Defekts, der nicht vom Benutzer verursacht wurde, kann das Gerät ohne Anruf der Geschäftsleitung erneuert werden. (Eine Batterie, die sich z. B. nach 2-3 Stunden Betrieb entlädt).
Wenn das Telefon nach der Ankündigung einer Panne oder eines Bruchs ausgetauscht wird, muss das Telefon an den IS zurückgegeben werden.
Im Falle eines Diebstahls ist es notwendig, die Diebstahlanzeige bei der Polizei erstatten zu lassen.
Kosten für Kommunikation und Datennutzung im In- und Ausland
Je nach mehr oder weniger umfangreicher Nutzung eines Mobiltelefons im Rahmen der Arbeit werden unterschiedliche Arten von Abos angeboten. Jede Kommunikation und Verwendung von Daten wird von vornherein als professionell angesehen. Das heißt, es ist möglich, auf offizielle Anfrage eine Liste dieser Aktien zu veröffentlichen. Die SIM-Karte (Telefonnummer) sowie das Mobiltelefon bleiben Eigentum der HES-SO Fribourg.
- Die schulinterne Kommunikation ist in Ihrem Abonnement enthalten.
- Abhängig von Ihrer Abo-Art (Information durch die IT-Abteilung) werden Anrufe und Datenverbrauch in der Schweiz einzeln abgerechnet oder sind in Ihrem Abo inbegriffen.
- Alle Anrufe ins und aus dem Ausland werden individuell abgerechnet.
- Um Daten im Ausland nutzen zu können, müssen Sie Datenpakete über das Swisscom Cockpit erwerben (das Sie im In- und Ausland kostenlos über die App auf Ihrem Smartphone oder über das Internet unter https://cockpit.swisscom.ch abrufen können).
Wenn Ihre monatliche Gebühr CHF 80.00 ohne Abonnement übersteigt, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Datei mit detaillierten Mitteilungen. Diese Informationen ermöglichen es Ihnen, die Nutzung Ihres Mobiltelefons besser zu verstehen.
Wenn Sie außergewöhnliche, langfristige Arbeit mit dem Ausland leisten müssen, laden wir Sie ein, dies dem ServiceDesk zu melden, damit Ihr Abonnement vorübergehend angepasst werden kann.
Für weitere Informationen können Sie sich an die IT-Abteilung wenden, indem Sie eine Anfrage an den HES-SO Fribourg ServiceDesk (https://servicedesk.hefr.ch/) richten.
Genehmigung
Generaldirektion der HES-SO Fribourg, 1. September 2019