Anschaffung und Ersatz eines Firmenhandys

Anfrage für Smartphone- oder Handy-Ausstattung

Der Antrag auf Anschaffung oder Ersatz eines Mobiltelefons muss an die Geschäftsleitung unter Verwendung des Formulars gerichtet werden, das im Telefoniedienst verfügbar ist, einschließlich der Mitteilung des Vorgesetzten. Dabei muss die Notwendigkeit der Verwendung eines Mobiltelefons für die Ausführung der Spezifikationen berücksichtigt werden.

Kriterien

Die Kriterien für den Erwerb eines Mobiltelefons sind wie folgt:

Person Funktion Direktion, Abteilungsleiter, Niederlassungsleiter
Muss erreichbar sein Forschungsprojekte, nationale und internationale Zusammenarbeit, häufige Reisen
Sicherheit Anforderung an die Betriebssicherheit technischer Anlagen erfüllbar.

Im Falle eines Funktions- oder Positionswechsels müssen diese Kriterien neu bewertet werden. Sind die Kriterien nicht mehr erfüllt, kann ein Abonnement gekündigt werden.

Arten von Telefonen

Es werden zwei Arten von Geräten angeboten, je nachdem, ob Sie ein Mobiltelefon als Teil Ihrer Funktion verwenden müssen:

  1. Zum Tätigen und Beantworten von Anrufen ohne Internetzugang (einfaches Mobiltelefon).
  2. Um Anrufe zu tätigen und zu beantworten, auf Ihre E-Mails und das Internet zuzugreifen, verfügen Sie über einen SMS-Alarm, eine Fotofunktion, eine Speichererweiterungskarte (microSD-Typ) usw. (Smartphone).

Für das einfache Mobiltelefon empfiehlt die IT-Abteilung ein einfaches Gerät. Der Kaufpreis darf CHF 50.00 nicht übersteigen. In der Regel werden diese Geräte frühestens nach 3 Jahren erneuert.

Für das Smartphone empfiehlt die IT-Abteilung immer ein Gerät mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei der Anschaffung eines weiteren Gerätes beteiligt sich die Schule maximal an CHF 600.00. Wenn Sie ein höherpreisiges Gerät wünschen, müssen Sie die Differenz bezahlen. Es erfolgt kein automatischer Austausch dieser Geräte (siehe unten).
Die Smartphones werden mit einer Hülle und einem Glasschutz für CHF 50 (zusätzlich zum Betrag für das Telefon) geliefert. Eine allfällige Selbstbeteiligung wird dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Die IT-Abteilung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Auswahl eines Telefons helfen, das Ihren Anforderungen am besten entspricht.

Um Komplikationen und zusätzliche Kosten (z.B. durch unterschiedliche Betreiber und Abo-Konditionen) zu vermeiden, ist es nicht möglich, ein Privat-Abo zu übernehmen. Beide von der IT-Abteilung empfohlenen Geräte sind jedoch mit zwei SIM-Kartensteckplätzen ausgestattet, wodurch Sie zwei Abonnements und Telefonnummern (geschäftlich und privat, Dual-SIM-Funktion) auf einem einzigen Telefon nutzen können.

Ersetzen eines Smartphones

Pro vollem Monat Smartphone-Nutzung werden Ihnen CHF 15.00 gutgeschrieben, maximal CHF 800.00. Beim Kauf eines neuen Gerätes wird der Gesamtbetrag abgezogen und das Guthaben auf 0 CHF gesetzt. Es kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Beispiel: Wenn Sie nach 1 Jahr (12 Monate) ein neues Gerät für CHF 500.00 kaufen möchten, müssen Sie den Grundpreis abzüglich des Prämienbetrags (CHF 180.00) bezahlen, also CHF 320.00. Wenn Sie Ihr Smartphone nach 26 Monaten wechseln möchten, sollten Sie CHF 500.00 - CHF 390.00 = CHF 110.00 bezahlen.
Alle Geräte und Abonnements bleiben Eigentum der Schule und sind mit der Funktion verknüpft.

Der Preis des für die Berechnung verwendeten Telefons kann sich ändern; es ist möglich, dass der Lieferant den Preis zwischen dem Zeitpunkt der 1. Berechnung und dem Zeitpunkt der Lieferung ändert. Dieser Unterschied liegt in der Verantwortung des Telefonbenutzers.

Verlust, Bruch, Defekt oder Diebstahl eines Gerätes

Bei Diebstahl, Bruch, Defekt oder Verlust Ihres Gerätes entscheidet die Geschäftsleitung über den von Ihnen zu tragenden Anteil.
Im Falle eines Bruchs oder eines Defekts, der nicht vom Benutzer verursacht wurde, kann das Gerät erneuert werden, ohne die Geschäftsleitung anzurufen. (Eine Batterie, die sich z.B. nach 2-3 Stunden Betrieb entlädt).

Wenn nach der Ankündigung einer Panne oder eines Bruchs ein Ersatz erfolgt, muss das Telefon an den IS zurückgegeben werden.
Im Falle eines Diebstahls ist es notwendig, die Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten zu lassen.

Gebühren für Kommunikation und Datennutzung im In- und Ausland

Es werden verschiedene Arten von Abonnements angeboten, je nachdem, wie wichtig die Nutzung eines Mobiltelefons im Rahmen Ihrer Funktion ist. Jede Kommunikation und Verwendung von Daten gilt a priori als professionell. Das heißt, es ist möglich, eine Notierung dieser Aktien auf offizielle Anfrage hin zu veröffentlichen. Die SIM-Karte (Telefonnummer) sowie das Mobiltelefon bleiben Eigentum der HES-SO Fribourg.

  • Die schulinterne Kommunikation ist in Ihrem Abonnement enthalten.
  • Je nach Art des Abonnements (Informationen der IT-Abteilung) werden die Kommunikation und die Datennutzung in der Schweiz individuell abgerechnet oder sind in Ihrem Abo enthalten.
  • Alle Anrufe ins und aus dem Ausland werden einzeln abgerechnet.
  • Für die Datennutzung im Ausland müssen Sie Datenpakete über das Swisscom Cockpit erwerben (das in der Schweiz und im Ausland über die App auf Ihrem Smartphone oder über das Internet unter https://cockpit.swisscom.ch kostenlos abgerufen werden kann).

Wenn Ihre monatliche Gebühr CHF 80.00 ohne Abonnement übersteigt, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Datei mit detaillierten Mitteilungen. Diese Informationen ermöglichen es Ihnen, die Nutzung Ihres Mobiltelefons besser zu verstehen.
Wenn Sie außergewöhnliche, langfristige Arbeiten mit dem Ausland durchführen müssen, bitten wir Sie, dies dem ServiceDesk zu melden, damit Ihr Abonnement möglicherweise vorübergehend angepasst werden kann.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die IT-Abteilung, indem Sie eine Anfrage beim ServiceDesk der HES-SO Freiburg eröffnen (https://servicedesk.hefr.ch/).